Blutspendewesen in Deutschland

In Deutschland gelten das Transfusionsgesetz (TFG) und dessen Ausführungsbestimmungen, sowie die Richtlinien der Bundesärztekammer zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten, die vom Paul Ehrlich-Institut in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer festgelegt werden. Im TFG sind im Wesentlichen die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Blutspendewesen in Deutschland festgelegt. Aktuell lassen sich die in Deutschland tätigen Blutspendedienste wie folgt unterteilen:

  • Blutspendedienste des DRK
  • Blutspendedienste des BRK
  • Kommunale Blutspendedienste
  • Universitäre Blutspendedienste
  • Private Blutspendedienste

In Deutschland ist es nicht erlaubt Personen für das Spenden von Blut zu bezahlen. Lediglich eine angemessene Aufwandsentschädigung ist laut TFG § 10 gestattet.

Die Herstellung von Fertigarzneimittel aus Blut unterliegt dem Arzneimittelgesetz (AMG) sowie der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV).

Die Aufsichtsbehörden wachen über die Einhaltung der geltenden Regularien und erteilen auf Antrag eine Herstellungserlaubnis sowie Zulassungen für bestimmte Arzneimittel. Blutspendedienste werden regelmäßig von der zuständigen Aufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes inspiziert. Bei groben Verstößen kann eine einmal gewährte Herstellungserlaubnis jederzeit entzogen werden.

Die Spendeeinrichtungen haben laut TFG § 3 den gesetzlichen Auftrag, die Versorgung der Bevölkerung mit Blutprodukten zu gewährleisten. Sie sind außerdem dazu verpflichtet sich gegenseitig zu unterstützen, insbesondere beim Auftreten von Versorgungsengpässen. Ein zentral organisiertes und koordiniertes Spendewesen, wie z.B. in Frankreich, existiert in Deutschland nicht. Zusätzlich wird die Versorgung durch eine nicht unerhebliche Anzahl von privatwirtschaftlich organisierten Spendeeinrichtungen ergänzt.

Blutspendedienste halten üblicherweise Spendemöglichkeiten in ihren Räumlichkeiten vor. Hier können zumeist Vollblutspenden als auch Thrombozyten- und Plasmaspenden geleistet werden. Die meisten Blutspendedienste akquirieren aber den Großteil ihrer Vollblutspenden bei sog. Außenterminen. Mobile Entnahmeteams ermöglichen eine Blutspende direkt vor Ort, meist in Schulen, Turnhallen, Vereinsheimen usw.

 

 

 

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